Baumkon­trollen
zur Prüfung und als Nachweis der Verkehrs­i­cherheit


Baumkontrolle

Baumkon­trollen (häufig auch “Sicht­kon­trollen” genannt) bieten ein hohes Maß an Sicherheit für Mensch, Umwelt, Gebäude und zu guter Letzt für den jewei­ligen Baumei­gen­tümer


Auf Grund der sogenannten Verkehrs­si­che­rungs­pflicht stehen Baumei­gen­tümer in der Pflicht, regel­mäßige Baumkon­trollen an ihrem Baumbe­stand vornehmen zu lassen. Nur so erhalten sie den nötigen Nachweis darüber, dass von ihrem Baum keine Gefahren ausgehen.

Im Rahmen einer Baumkon­trolle kommt unter anderem der sogenannte Diagno­se­hammer zum Einsatz. Bei dem Diagno­se­hammer handelt es sich um einen schonenden Hammer, mit welchem der Baumstamm abgeklopft wird. Durch das gleich­mäßige Abklopfen können Baumkon­trol­leure Unter­schiede im Klang erkennen.

Auf diese Weise lassen sich z.B. Hohlräume im Baum ausfindig machen. Anhand der Art des Klanges lässt sich somit auch die Holzqua­lität bestimmen. Im Falle dessen, dass sich bei einer Baumkon­trolle tatsächlich Auffäl­lig­keiten herausstellen sollten, werden in einem nächsten Schritt weitere Unter­su­chungs­maß­nahmen einge­leitet.

Baumkontrolle Standsicherheit


Prüfung der Stand- und Bruch­si­cherheit

Anhand regel­mä­ßiger Baumkon­trollen lassen sich valide Aussagen zur Stand- und Bruch­si­cherheit von Bäumen treffen und Statik­pro­bleme frühzeitig erkennen. Gravie­rende Statik­pro­bleme können unter Einwirkung extremer Wetter­ver­hält­nisse schwer­wie­gende Folgen nach sich ziehen. So haben z.B. starke Stürme durchaus die Kraft, geschwächte Bäume in kürzester Zeit nieder­zu­reißen. Daher gilt: Je früher und je regel­mä­ßiger Baumkon­trollen vorge­nommen werden, desto besser.

Baumkrank­heiten und Schäd­linge recht­zeitig erkennen

Neben der Stand- und Bruch­si­cherheit werden bei Baumkon­trollen auch Unter­su­chungen hinsichtlich des Bestehens von Baumkrank­heiten und Baumschäd­lingen angestellt. Da sich im Verlaufe der letzten Jahre zunehmend mehr Baumkrank­heiten und Schäd­linge in Deutsch­lands Baumbe­ständen heraus­ge­bildet haben, gilt es hier ganz besonders sorgfältig vorzu­gehen. Ob Eichen­pro­zes­si­onss­pinner oder hyper­all­ergene Baumkrank­heiten wie z.B. die Rußrin­den­krankheit – ein frühzei­tiges Erkennen eines Baumbe­falls schützt den Menschen, Tiere und nahe gelegene Bäume.

Baumpfle­ge­maß­nahmen zur Wieder­her­stellung der Verkehrs­si­cherheit

Nach erfolg­reicher Durch­führung der Baumkon­trolle kann Auskunft darüber gegeben werden, ob der kontrol­lierte Baum allen Kriterien, die die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht vorschreibt, entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden direkt im Anschluss an die Baumkon­trolle Baumpfle­ge­maß­nahmen zur Wieder­her­stellung der Verkehrs­si­cherheit festgelegt.

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